Im ausgehenden 18.Jahrhundert wurden die Behörden von Brügge durch einen kaiserlichen Erlass verpflichtet, Friedhöfe aus seuchenhygienischen Gründen nur noch außerhalb der Stadtmauern anzulegen. Daraufhin wurde in Assebroek ein Grundstück aus Kirchenbesitz erworben und 1787 zum ersten Mal für eine Beerdigung genutzt. Ab dem Jahr 1810 erfolgten sämtliche Bestattungen auf diesem Friedhof, der 1820 vollends in städtischen Besitz überging.
Über die Jahre hinweg erfolgten mehrere Erweiterungen: 1841 vorwiegend für religiöse Orden, 1864 unter Einbeziehung einer alten Straße in südlicher Richtung und nach dem 1.Weltkrieg für die Anlage von Kriegsgräbern.
Knapp 200 Jahre nach seiner Gründung wurde der alte Friedhof unter Denkmalschutz gestellt.